Allgemeine Beförderungsbedingungen
Allgemeine Beförderungsbedingungen für durch drivemehome vermittelte Fahrten
Die folgenden allgemeinen Beförderungsbedingungenen gelten für alle durch drivemehome durchgeführten Fahraufträge. Der Anwendung von Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Beteiligter wird widersprochen.
Grundlage jedes Auftrags ist die jeweils aktuelle Preisliste von drivemehome .
Vertragsbeziehungen hinsichtlich der Ausführung des Kfz-Überführungs- oder Fahrauftrags bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Fahrer (Auftragnehmer).
drivemehome ist insoweit wie eine Taxirufzentrale lediglich Vermittler. Der Überführungsvertrag kommt mit Annahme des Angebots des Auftraggebers durch den Fahrer zustande.
Der von drivemehome vermittelte Fahrer hat den Auftrag mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und vereinbarungsgemäß auszuführen. Der Fahrer verpflichtet sich den Auftraggeber nach Hause, bzw. zu einem vom Auftraggeber benannten Ort zu bringen und zwar mit dem eigenen Fahrzeug des Auftraggebers.
Jede Haftung für Schäden, die im Rahmen der Beförderung auftreten, gilt grundsätzlich als ausgeschlossen. Eine Haftung besteht nur für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung des von drivemehome vermittelten Fahrers beruht. Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer oder drivemehome, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen Fahrlässigkeit sind auf 500,- € begrenzt. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ebenso gilt dies nicht für den Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wofür in erster Linie die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug einzutreten hat.
Sollte beim Fahrzeug des Auftraggebers eine Kaskoversicherung bestehen, ersetzt drivemehome den Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung.
Die Überführung erfolgt im Übrigen im Namen und auf Risiko des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass das von ihm zu stellende Fahrzeug sämtlichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entspricht und ordnungsgemäß versichert ist. Fall dies nicht der Fall sein sollte, haftet der Auftraggeber für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen.
Ist der Auftraggeber nicht der Halter des Fahrzeugs, so ist er dafür verantwortlich, die zur Beauftragung nötige Verfügungsberechtigung zu haben und berechtigt zu sein, alle nötigen Erklärungen abzugeben. Andernfalls haftet er für alle daraus entstehenden Schäden.
Der Auftraggeber oder derjenige, dem das Fahrzeug auftragsgemäß übergeben wird, haben das Fahrzeug bei Übergabe oder Fahrtende zu prüfen. Mängel, Schäden oder sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Auftragsausführung sind dem Fahrer unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche aus nicht unverzüglichen Reklamationen oder Schadensanzeigen sind insoweit ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle mit seinem Wissen und Wollen Mitfahrenden ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben. Andernfalls haftet er für alle darausentstehenden Schäden.
Technische Pannen, witterungsbedingte Notstände, Streiks und Aussperrungen oder höhere Gewalt befreien den Auftragsnehmer von der Vertragserfüllung. In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen, kann aus Sicherheitsgründen die Durchführung bestätigter Aufträge abgelehnt werden.
drivemehome behält sich vor, jederzeit die allgemeine Geschäftsbedingungen, sowie Preisbestimmungen für Dienstleistungen ändern. Ein aktuelle Version dieser Bestimmungen ist jederzeit unter www.drivemehome.de einsehbar.
Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Deutsche Recht.
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten ist das Amtsgericht Leipzig.